Immer mehr Unternehmen und Privatpersonen investieren im Ausland oder sind dort tätig. Dabei gilt es eine Fülle von nationalen steuerlichen Vorschriften und Regelungen zu beachten sowie bilaterale Vereinbarungen und Rechtsprechung.
Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten und eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung zu vermeiden.
Wir sind Ihr kompetenter Partner im internationalen Steuerrecht!
Laufende Steuerberatung
- Erstellung von Steuererklärungen für inländische Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen mit Auslandseinkünften
- Erstellung von Steuererklärungen für ausländische Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen mit Inlandseinkünften
- Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, Antrag auf Bescheinigungen nach § 50d EStG, usw.
- Beratung zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
Sonderberatung / Serviceleistungen
- Lohnabrechnungen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
- Grenzgängerregelung
- Grenzüberschreitende Erbschaft- und Schenkungsteuer
Sonstige Beratung und Serviceleistungen
- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht z.B. selbständige oder unselbständige Betriebsstätte
- Steuerplanung und Strategieentwicklung