Internationales

Steuerrecht

Die Globalisierung der Welt allgemein und die Grundfreiheiten innerhalb der europäischen Union (AEUV) im Besonderen, Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit sind nicht mehr nur Themen der internationalen Großkonzerne sondern führen dazu, dass auch im Tagesgeschäft des Mittelstandes und der privaten Investoren und Arbeitnehmern internationale Steuerregeln zu bewältigen sind.

„Sie fragen sich, weshalb ist gerade die Steuerberatungsgesellschaft Spiegl mbH der richtige Partner im internationalen Steuerrecht für Sie als mittelständisches Unternehmen, Privatperson oder Kooperationspartner?“

Die Antwort: „Wir führen die Expertise Fachberater im Internationalen Steuerrecht, wir haben langjährige Praxiserfahrung im internationalen Steuerrecht und wir lieben die internationale Zusammenarbeit.“

Mit unserer Qualifikation, Bestellung zum „Fachberater im Internationalen Steuerrecht“ der Steuerberaterkammer München als Körperschaft des öffentlichen Rechts, können Sie darauf vertrauen, dass wir unser Handwerk im internationalen Steuerrecht beherrschen und dies von neutraler öffentlicher Stelle laufend überwacht wird.

Wir sind Ihr kompetenter Partner im internationalen Steuerrecht!