Internationales Steuerrecht

Privatpersonen

Sie wurden von ihrem Arbeitgeber in fremde Länder entsendet oder sind im Auslandseinsatz, Sie haben Ihren Altersruhesitz ins Ausland verlegt oder Sie haben private Investitionen außerhalb Deutschlands getätigt oder üben sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten im Ausland aus. Sie möchten wissen, wie dies steuerlich optimal zu gestalten ist und gegenüber dem Finanzamt alles korrekt ist.

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir sind Ihr kompetenter Partner im internationalen Steuerrecht!

Beratung zur Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Entsendung/Auslandseinsätzen

für Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit im Ausland ausüben.

Vermeidung der Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

für Privatpersonen und Familien, die aus privaten oder beruflichen Gründen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgeben.

Vermeidung der Doppelbesteuerung ausländischer Kapitalerträge

für private Investoren, die im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit ihr privates Vermögen im Ausland investieren.

Beratung zur Besteuerung von Auslandsimmobilien

für Privatpersonen die sowohl im Ausland als auch in Deutschland steuerpflichtig sind und in den Anwendungsbereich eines Doppelbesteuerungsabkommens fallen.

Beschränkte Steuerpflicht

Laufend Beratung für alle Personen, die Einkünfte egal welcher Art im Inland erzielen und weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

ERBEN & SCHENKEN IM AUSLAND

Analyse des aktuellen Istzustands und der Steuerbelastung, Planung und Gestaltung um Ihr Vermögen zu sichern, Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie der Steuerpflicht, Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Schenkungssteuererklärung, Kommunikation mit dem Finanzamt.